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Brandschutztüren kaufen beim Profi in Lüneburg

Brände können verheerende Schäden anrichten. Neben Werten sind davon leider nicht selten auch Personen betroffen, weshalb es jeden noch so kleinen Brand unbedingt zu verhindern gilt. Brandschutztüren sind in der Lage, dies zu leisten oder zumindest – falls der Brand bereits ausgebrochen ist – die Ausbreitung von Feuer und Rauch abzuwenden. Wo sollten entsprechende Türen montiert werden?

  • In Treppenhäusern
  • an feuerhemmenden/feuerbeständigen Trennwänden & Brandschutzwänden
  • an Notausgängen
  • an Fluchtwegen

Vor Bränden schützende Aluminiumtüren werden zudem in langen Fluren benötigt. Gebäude mit mehr als 30 m langen Fluren brauchen zusätzlich Rauchschutztüren zur Unterteilung.

So können Menschen sowie Tiere gerettet und Löscharbeiten wirksam ausgeführt werden.

Aluminiumtüren zum Brandschutz von HUECK

Die bei uns erhältlichen Aluminiumtüren bieten zuverlässigen Rauch- und Brandschutz gemäß strengsten Anforderungen. Die einheitliche Optik des Gesamtsystems ist dabei sichergestellt. Wir arbeiten mit dem renommierten Hersteller HUECK zusammen und bieten Ihnen die größtmögliche Profilvielfalt. Ihre Vorteile:

  • identisches Verglasungssystem („normale“ Verglasung am Bau)
  • identisches Systemzubehör (wie Eck-/Stoßverbinder, Dicht-/Formteile)
  • einfache Herstellung und Montage

Zudem weisen HUECK Brandschutztüren dieselben Bänder, Fluchttürbeschläge, Drücker und Schlösser wie bei gewöhnlichen Türen auf. Ganz gleich, welche gesetzlichen Anforderungen bestehen: Brandschutzsysteme dieses Herstellers erfüllen sie, ohne die Optik zu schmälern.

Selbstschließende Schutztüren gegen Brände

Brandschutztüren sind Feuerschutzabschlüsse und müssen vorschriftsgemäß selbstschließend sein. Keile oder ähnliche Hilfen dürfen nicht zum Offenhalten verwendet werden. Sollte die dauerhafte Öffnung doch einmal nötig sein, kommen Feststellanlagen zum Einsatz. Mit Blick auf die Verkehrssicherungspflichten müssen Brand- und Rauchschutztüren als solche gekennzeichnet werden.

Schließlich muss jeder direkt erkennen können, dass es sich um baulich wichtige Türen handelt. Gern finden wir mit Ihnen gemeinsam diejenigen Türanlagen zum Brandschutz, die optimal zu Ihren Bedürfnissen und optischen sowie funktionalen Anforderungen passen. Sie haben Fragen zu den bei uns erhältlichen Aluminiumtüren? Dann rufen Sie uns an und lassen Sie sich von Ihrem Fachbetrieb aus Lüneburg kompetent beraten!

HUECK LAVA 65-S

Rauchschutztüren, ungedämmt, 65 mm Bautiefe

Konstruktion

Unisolierte Aluminium-Rauchschutzkonstruktion
nach DIN 18095 (RS-1 / -2) und DIN EN 1634-3 (S200 C5), mit allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis P-12-001078-PR01 ift wahlweise mit Oberlicht und/oder Seitenteilen

Einbau in verglaste Trennwände aus Profilen der Serie Lava 65-S entsprechend den statischen Anforderungen bei Profilauswahl und Verglasung möglich

Größen / Abmessungen

1-flügelig max. Durchgang B x H 1.350 x 2.510 mm

2-flügelig max. Durchgang B x H 2.500 x 2.510 mm

Flügelgewichte bis 180 kg

Ansichtsbreiten / Profilbautiefe

Ansichtsbreite Flügel / Rahmen 148 mm

Blend-/Flügelrahmen 65 mm

Identisch mit Serie Lambda 77 L Tür

HUECK LAVA 77-S

Rauchschutztüren, wärmegedämmt, 77 mm Bautiefe

Konstruktion

Wärmegedämmte Aluminium-Rauchschutzkonstruktion nach DIN 18095 (RS-1/-2) und DIN EN 1634-3 (S200C5), für ein- und zweiflügelige Türen, mit allgemein bauaufsichtlichem Prüfzeugnis P-11-003482-PR 01-ift für einflügelige Türen sowie P-11-003482-PR 02-ift für zweiflügelige Türen, wahlweise mit Oberlicht und/oder Seitenteilen.

Einbau in verglaste Trennwände aus Profilen der Serie Lava 77-S entsprechend den statischen Anforderungen bei Profilauswahl und Verglasung möglich

Bis zu einer Flügelhöhe von 2.609 mm mit preiswerten Einfallen-Schlössern ausführbar

Größen / Abmessungen

Große Tür- und Flügelabmessungen:

1-flügelig max. Durchgang B x H 1.450 x 3.000 mm/ max. Rahmenaußenmaß 1.488 x 3.315 mm

2-flügelig max. Durchgang B x H 2.850 x 3.000 mm/ max. Rahmenaußenmaß 3.470 x 3.315 mm

Elementhöhe einschließlich Oberlicht bis 4.260 mm

Elementbreite mit Seitenteilen max. 3.960 mm mit 1-flügige Tür / max. 5.360 mm mit 2-fl g. Tür

Flügelgewicht bis 250 kg

Isolierzone

Werkseitiger schubweicher Verbund, zur nachträglichen Pulverbeschichtung und Eloxierung geeignet

Vorgerichtet zum nachträglichen Einschieben von Isolierstreifen für hochwärmegedämmte Rauchschutz- Türen

Ansichtsbreite / Profilbautiefe

Ansichtsbreite Flügel / Rahmen 148mm

Blend-/Flügelrahmen 77mm

Identisch mit Serie Lambda 77 L Tür

Prüfergebnisse

U≥ 2,0 W/m²K

Schlagregendichtheit bis Klasse 8A (EN 12208)

Luftdurchlässigkeit Klasse 2 (EN 12207)

Widerstandsfähigkeit gegen Windlast bis Klasse C3 / B3 (EN 12210)

Einbruchhemmend nach DIN EN 1627 (RC2 / RC2N)

Schallschutz nach EN ISO 10140-2
RW,R<39[dB]

Produktinformationen

HUECK LAVA 77-30

Brandschutztüren wärmegedämmt, Feuerwiderstandsdauer 30 Minuten

Konstruktion

Wärmegedämmte Aluminium-Brandschutzkonstruktion nach DIN 4102-5 und EN 1634-1 (T30-1 / -2 -FSA und T30-1 / -2 RS-FSA) für ein- und zweiflügelige Türen, einwärts oder auswärts öffnend, mit allg.  bauaufsichtlicher Zulassung Z-6.20-2144

F30-Brandschutzverglasungen nach DIN 4102-13 und EN 1634-1 mit allg. bauaufsichtlicher Zulassung Z-19.14-2049

Ohne zusätzliche Brandschutz-Dämmstreifen im Flügel und Rahmen.

Im Brandfall aufschäumende Dämmschichtstreifen im Tür- und Glasfalzbereich integriert.

Vielfältige Verglasungsvarianten, auch als 3-Scheiben-Isolierglas mit einem Ug-Wert von max. 0,5 W/m²K. Paneelfüllungen wahlweise mit Lichtausschnitt, mit einem Up-Wert von max. 0,3 W/m²K

Auch nach der Produktnorm 16034 mit CE-Zeichen

Größen/Abmessungen

Große Tür- und Flügelabmessungen:

1-flügelig max. Durchgang B x H 1.458 x 3.009 mm

2-flügelig max. Durchgang B x H 2.858 x 3.009 mm

Flügelgewicht bis 250 kg

Elementhöhe Wände (Festverglasung) bis 5000 mm

Glasgrößen: bis max. 1586 x 3000 mm, Hoch- und Querformat.

Paneelgrößen: max. 1400 x 3000 mm, Hoch- und Querformat.

Isolierzone

Werkseitiger schubweicher Verbund, zur nachträglichen Pulverbeschichtung und Eloxierung geeignet

Vorgerichtet zum nachträglichen Einschieben von Isolierstreifen für hochwärmegedämmte Brandschutz-Türen und -Verglasungen

Flügelprofile mit schubweichem Delta-T-Verbund zur Verringerung des Bi-Metall-Effekts

Wahlweise Isolier-Einschieblinge

Variable Zusatzmaßnahmen für verschiedene Wärmedämmanforderungen

Ansichtsbreite

Schmale Ansichten der Blend- und Flügelrahmenkombination ab 148 mm

Profilbautiefe

Blend- und Flügelrahmen: 77 mm

Innen und außen flächenbündig

Isolierzone

Blendrahmen mit schubfesten Verbund durch werkseitig eingebrachte, glasfaserverstärkte 30 mm tiefe Polyamidstege

Flügelprofile mit schubweichem Delta-T-Verbund zur Verringerung des Bi-Metall-Effekts

Wahlweise Isolier-Einschieblinge

Variable Zusatzmaßnahmen für verschiedene Wärmedämmanforderungen

Dichtungen

EPDM-Anschlagdichtungen beidseitig in Blend- und Flügelrahmen

Verglasungsdichtung innen und außen mit schmalen Ansichten, umlaufend einziehbar

EPDM-Schwellendichtung, wahlweise als Anschlag und/ oder Schleifausführung

Alle Dichtungen mit Gleitpolymerbeschichtung, geeignet für selbstreinigende Verglasungen

Prüfergebnisse

Uf ≥ 2,0 W/m²K

Schlagregendichtheit bis Klasse 8A (EN 12208)

Luftdurchlässigkeit Klasse 2 (EN 12207)

Widerstandsfähigkeit gegen Windlast bis Klasse C3 / B3 (EN 12210)

Einbruchhemmung nach DIN EN 1627 RC2 / RC2N

Schallschutz nach EN ISO 10140-2 
 Rw,R<39[dB]

Produktinformationen

HUECK LAVA 77-90

Brandschutztüren wärmegedämmt, Feuerwiderstandsdauer 90 Minuten

Konstruktion

Wärmegedämmte Aluminium-Brandschutzkonstruktion nach DIN 4102-5 und DIN EN 1634-1 (T90-1 / -2 -FSA und T90-1 / -2 RS-FSA) für ein- und zweiflügelige Türen, einwärts oder auswärts öffnend mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung Z-6.20-2245

F90-Brandschutzverglasungen nach DIN 4102-13 und EN 1634-1 mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung Z-19.14-2205

Im Brandfall aufschäumende Dämmschichtstreifen im Tür- und Glasfalzbereich integriert

Größen/Abmessungen

1-flügelig max. Durchgang B x H 1.358 x 2500 mm

2-flügelig max. Durchgang B x H 2.650 x 2.500 mm

Elementhöhe Wände (Festverglasung) bis 3500 mm

Glasgrößen: bis max. 1400 x 2500 mm, bzw. 1375 x 2760 mm im Hochformat (bei BS - Isolierglas),max. 2500 x 1400 mm, bzw. 1375 x 2760 mm (bei BS - Isolierglas) im Querformat

Flügelgewicht bis 300 kg

Isolierzone

Werkseitiger schubweicher Verbund, zur nachträglichen Pulverbeschichtung und Eloxierung geeignet

Flügelprofil mit schubweichem Delta-T-Verbund zur Verringerung des Bi-Metall-Effekts

Ansichtsbreite

Schmale Ansichten der Blend- und Flügelrahmenkombination ab 148 mm

Profilbautiefe

Blend-/Flügelrahmen 77 mm

Verglasungsrahmen 110 mm

Dichtungen

EPDM-Anschlagdichtungen beidseitig in Blend- und Flügelrahmen

Verglasungsdichtung innen und außen mit schmalen Ansichten, umlaufend einziehbar

EPDM-Schwellendichtung, wahlweise als Anschlag und/oder Schleifausführung

Alle Dichtungen mit Gleitpolymerbeschichtung, geeignet für selbstreinigende Verglasungen

Prüfergebnisse

U>3,6 W/m²K

Schlagregendichtheit bis Klasse 8A (EN 12208)

Luftdurchlässigkeit Klasse 2 (EN 12207)

Widerstandsfähigkeit gegen Windlast bis Klasse C3 / B3 (EN 12210)

Schallschutz nach EN ISO 10140-2
Rw,R<39 [dB]

Wo braucht man eine Brandschutztür? Wo sind Brandschutztüren notwendig?

  • in langen Fluren (Gebäude mit Fluren, die länger als 30 m sind, benötigen zudem Rauchschutztüren zur Unterteilung)
  • in Treppenhäusern.
  • an feuerhemmenden bzw. feuerbeständigen Trennwänden und Brandschutzwänden.
  • an Notausgängen.
  • an Fluchtwegen.

Was ist bei Brandschutztüren zu beachten?

  • das möglichst kein Brand entsteht.
  • sich im Falles eines Brandes Feuer und Rauch nicht ausbreiten können.
  • die Rettung von Menschen und Tieren möglich und Löscharbeiten wirksam auszuführen sind

Was darf mit Brandschutztüren nicht gemacht werden?

  • Es liegt auf der Hand: Brandschutztüren oder Rauchschutztüren dürfen niemals mit einem Holzkeil oder anderen Sperren offen gehalten werden
  • Im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflichten sind diese Türen auch entsprechend zu kennzeichnen, damit Jedermann sehen kann, dass es sich um eine baulich wichtige Tür handelt.

Sind Brandschutztüren immer selbstschließend?

  • Die Vorschriften sagen, dass Feuerschutzabschlüsse stets selbstschließend sein müssen noch dazu keinesfalls mit Keilen oder Ähnlichem offen gehalten werden dürfen
  • Wenn die Anforderung besteht, können Brandschutztüren mittels Feststellanlagen offen gehalten werden
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